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INFO
WENN SIE MIT IHREM BOOT AUF DEM
LANDWEG NACH KROATIEN EINREISEN:
Für die Einreise mit Ihrem
Boot über Land, benötigen Sie für die einreisenden Personen einen
gültigen Reisepaß oder Personalausweis. Das Boot muß an der Grenze angemeldet
werden. Das Mitführen einer grünen Versicherungskarte für das
Fahrzeug ist zu empfehlen.
SIE REISEN ÜBER DEN SEEWEG
EIN?
Im diesem Fall ist es
Pflicht, den nächstgelegenen Hafen, der für den internationalen
Schiffsverkehr geöffnet ist, anzulaufen und sämtliche Formalitäten zu erledigen (Zoll,
Hafenamt etc). Ganzjährig für den internationalen Schiffsverkehr
geöffnete Häfen sind:
Umag, Poreè,
Rovinj, Pula, Raša, Bršica, Rijeka, Mali Lošinj, Senj, Maslenica,
Zadar, Šibenik, Split, Ploèe, Metkoviæ, Korèula, Dubrovnik.
Vom 01.04. – 30.10. sind
zusätzliche Hafen geèffnet: Novigrad (Istrien), Sali, Soline,
Primošten, Ravni Žakanj, Hvar(Hafen), Ubli (Lastovo) und Vis (Hafen).
Sollte es wegen höherer
Gewalt nicht möglich sein,sich in einem dieser Häfen zu melden, muß
das im nächsten erreichbaren
Hafenamt gemacht werden.
VORSCHRIFTEN UND KOSTEN
FÜR DIE ANMELDUNG
Alle ausländischen
Wasserfahrzeuge über 3 m Länge (auch solche, die kürzer als 3 m sind,
aber auf dem Meer gleiten - Jetski, Gleitboot) und alle mit einem Motor
über 4 kW müssen im Hafenamt angemeldet werden., gleichgültig ob die
Einreise auf dem Land - oder Seeweg erfolgte.
Zur Anmeldung wird
folgendes benötigt:
-
Dokument oder Zertifikat einer zuständigen
ausländischen Behörde oder Institution, woraus hervorgeht, daß das
Schiff in einerRegister des Staates eingetragen ist und dessen Flagge führen darf
-
Eigentumsnachweis
-
Bootsführerschein
-
Haftpflichtversicherung
-
bei der Anmeldung ist der Schiffseigner
verpflichtet, die Abgaben lt. geltendem Tarif zu entrichten
(Sicherheitsgebühr, Leuchtfeuergebühr, Stempelgebühr)
-
falls
eine Funkstation an Bord vorhanden ist,auch deren Dokumente. Ein
Crewmitglied muß eine Seefunklizenz besitzen
-
Taucherausrüstung muß gemeldet werden
-
wenn das Beiboot für Fahrten in andere Buchten,
zum Baden etc verwendet wird, muß es ebenfalls beim Hafenkapitän
angemeldet werden
-
vor der Ausreise aus dem Land muß das Boot beim
Hafenamt abgemeldet werden, die Ausreise wird im Permit vermerkt (nur
Wassersportfahrzeuge, die über See ausreisen).
Das Hafenamt erteilt
eine Fahrgenehmigung auf die Dauer von 12 Monaten. Folgende
Ermäßigungen werden auf die Sicherheitsgebühr verrechnet: 10% bei der
zweiten Genehmigung (ohne Unterbrechung!), 20% für die 3., 30% für die 4. und 40% für die 5.
Der Preisnachlaß gilt
nur für aufeinanderfolgende Anmeldungen.
Für Charterschiffe
gelten diese Ermäßigungen nicht.
Jede Crew-Änderung muß dem
örtlichen Hafenamt gemeldet werden, wo eine neue Crewliste ausgestellt
wird. Für diese wir ein Gebühr für den Crewwechsel erhoben (ausser
Jet-Ski und Boote bis 5 m Länge und mit einem Motor über 5 kW).
Keine Crew-Wechselgebühr
zahlen die Familienmitglieder des Schiffseigners (Ehepartner und andere
Blutsverwandte des Eigners). Personen , die während ihres Aufenthaltes
in Kroatien auf dem Boot wohnen, brauchen eine polizeiliche
Meldebestätigung (Ankunft-Abfahrt). Eine solche Bestätigung erhalten
Sie automatisch bei der Ankunft in Ihrer Marina, sie kann aber auch in
einem Tourist-Büro, Hotelrezeption oder Polizeistelle ausgestellt
werden.
BOOTSFÜHRERSCHEIN
Jeder Bootsführer muß eine
Erlaubnis zum Lenken eines Wasserfahrzeuges besitzen (diejenige, die
auch in seine Heimatland für das Befahren von Seegewässern
vorgeschrieben ist). Es wird auch der kroatische Bootsschein (boat
leader´s licence) anerkannt.
AUFENTHALTSTAXE
Alle Nautiker bezahlen die
Aufenthaltstaxe pro Person und pro Nächtigung. Inhaber eines
Jahresliegeplatzes einer Marina zahlen pro Schiff pro Jahr Kn 400,00
(EUR 53,--). Diese Pauschale gilt nur für die „heimische“ Marina (in
anderen Marinas und Häfen ist die Taxe lt. geltenden Tarifen zu
entrichten).
Pro Person beträgt die Taxe
im Juli-August 0,95 EUR pro
Tag.
Jugendliche zwischen 12 und
18 Jahre zahlen 50% .
VERKEHRSVORSCHRIFTEN:
In Buchten und Häfen gilt
als Höchstgeschwindigkeit 4 Knoten (ca. 7,5 km/h). In Kanälen und
Durchfahrten ist die Geschwindigkeit zu drosseln.
Verboten ist:
-
gleiten, surfen, Wasserschifahren (auch zum
Lernen)in Hafen – und Badegebieten
-
Verkehr von Motor – Segelbooten innerhalb 50 m von
der Küste
-
von einem begrenzten Badeplatz ist die Entfernung
von 50 m von der Abgrenzung und 150 m von Naturstränden einzuhalten.
-
beim Surfen in Durchfahrten mit Schiffsverkehr muß
ein Abstand von 50m vom Ufer eingehalten werden
-
Schwimmen außerhalb abgegrenzter Badeplätze und mehr
als 100 m von Naturstränden entfernt
-
Verunreinigung des Meeres mit Öl, Plastik-,Metall-,
Glas – und anderer Verpackung, sowie Müll
Gleiten ist nur in mehr als
300 m vom Ufer entfernt erlaubt, außer in Gebieten mit ausdrücklichem
Verbot. Boote mit Düsenantrieb
(Jetski) dürfen nur in den dafür vorgesehenen Gebieten verwendet werden
(sowie Wasserschi fahren).
WAS IST AN AUSRÜSTUNG
MITZUFÜHREN, FÜR EINE SICHERE SEESCHIFFSFAHRT:
-
Seekarten, Hafenhandbücher und
Leuchtfeuerverzeichnis des zu befahrenden Gebietes
-
Erste Hilfe Kasten (vor Fahrtantritt
vervollständigen)
-
geeignete Anker und Ankerleine oder Kette,
Festmacher, Reservepinne, 2 Ruder, Bootshaken, vorgeschriebene
Beleuchtung, Kompaß mit Beleuchtung, Handlautsprecher (oder Sirene und
änliches), Taschenlampe sowie UKW-Schiffsfunkgerät.
-
Rettungswesten für jedes Crewmitglied, Rettungsring
mit 25m Leine und eingebautem Licht, Feuerlöscher, 6 rote Handfackeln,
Lenzpumpe
-
Werkzeugkasten
SICHERHEIT AUF DEM MEER
Seefunkgeräte mit
BAPT-Erlaubnis könen benützt werden. Der Skipper (oder ein
Crewmitglied) muß ein gültiges Seesprechfunzeugnis besitzen (nur im
Fall daß an Bord ein Funkgerät
existiert).
Ein Handy ist KEIN Ersatz für ein Funkgerät, da die
Küstenfunkstellen nur auf ihren Seefunkfrequenzen hörbereit sind.
Für Ihre Sicherheit auf dem
Meer sorgt die Such-und Rettungszentrale (Nationale Zentrale in Rijeka:
Tel. 9155) sowie die Hafenkapetanerien (von 0-24 Uhr). Die Hafenämter
sind von 7-13 Uhr, sowie 16-19 Uhr besetzt. Außerdem ist auf den
Funkkanälen 16 und 10 ein Wachdienst organisiert.
Für Schiffe, ausgerüstet mit
DC VHF Instrument auf Kanal 70.
WICHTIGE TELEFONNUMMERN:
92 POLIZEI
93 FEUERWEHR
94 RETTUNGSDIENST
985 INFORMATIONSZENTRALE
WETTERVORHERSAGE:
Die aktuelle
Wettervorhersage können sie ständig auf den Kanälen der
Küstenfunkstellen und Hafenämter empfangen. Seefunkstellen strahlen die
Prognose zu bestimmten UTC Zeiten aus, welcher Sie 2 Stunden während
des Sommers, sonst 1 Stunde zuzählen.
Wettervorhersage und Warnungen senden
auch Hafenämter auf ihren VHF-Kanälen und zwar in 4 Spraachen mit einer
kleinen Pause zwischen den Zyklen
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